bis




Suchergebnis

Auswahl
  Datum
Wochentag Veranstaltungsort Thema Zielgruppe Frei Verfügbarkeit Details
  16.10.2024 Mittwoch Münster BuS-Betreuung - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Ärztinnen und Ärzte
1
Termin
Mi, 16.10.2024 14:00 - 19:00 Uhr

Veranstaltungsort

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Teilnehmergebühren

Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 519,00 €
Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 569,00 €

Fortbildungspunkte
7 Punkte, Kategorie C

Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Christoph Saße

Anzahl der verfügbaren Plätze
1

Kontakt
Marcel Thiede
 Telefon 0251 9292211
 marcel.thiede@aekwl.de


BuS-Betreuung - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Inhalt

Mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (DGUV 2) besteht für Arztpraxen mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit, zwischen der „Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung“ und der „Alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ zu wählen. Die alternative Betreuungsform ermöglicht dem „Unternehmen Arztpraxis“ wesentlich mehr Handlungsspielraum. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmerin/der Unternehmer selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis sorgt.

In diesem Zusammenhang führt sie/er die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen, sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren eigenverantwortlich durch. Er/Sie ist nicht verpflichtet, Dritte in den Arbeitsschutz mit einzubeziehen. Nur bei besonderen Anlässen und zur Durchführung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist auch weiterhin das Hinzuziehen einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Voraussetzung für den Einstieg

Voraussetzung für den Einstieg in die alternative Betreuungsform ist die Teilnahme an einer 6 UE umfassenden Motivations- und Informationsschulung, einer sog. Grundschulung, in der Basiswissen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit vermittelt wird. Mit Absolvierung der Grundschulung meldet die Akademie für medizinische Fortbildung als Kooperationspartner die Teilnehmenden an die BGW. Mit der Meldung tritt für die jeweilige Arztpraxis die alternative Betreuungsform für die Dauer von 5 Jahren in Kraft.

Lerninhalte der Grundschulung

  • Alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung
  • Umgang mit Schulungsunterlagen/Medien
  • Die Gefährdungsbeurteilung
  • Verantwortung des Unternehmers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes
  • Belastungen/Gefährdungen am Arbeitsplatz allgemein und daraus abgeleitete grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen

Beratung inklusive - Telefonhotline

An der BuS-Betreuung teilnehmende Arztpraxen erhalten über einen Zeitraum von 5 Jahren Zugriff auf die Telefonhotline des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienstes (AMSD) am Universitätsklinikum Münster und können arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Durch die Zugriffsmöglichkeit auf die Telefonhotline entfällt die Verpflichtung, einen Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich für Beratungsleistungen zu beauftragen.

Aufbauschulung - online

Um nach 5 Jahren weiterhin an der BuS-Betreuung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden an einer 6 Lerneinheiten umfassenden Aufbauschulung teilnehmen. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und KVWL bietet die Aufbauschulung in Form von eLearning an. Die Teilnahme an der Aufbauschulung verlängert den Zugriff auf die Telefonhotline des AMSD für weitere 5 Jahre. Bei Nichtteilnahme an einer Aufbauschulung unterliegt die Arztpraxis wieder der Regelbetreuung.



Ziele
Die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Mit der DGUV Vorschrift 2 besteht für Arztpraxen mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit, zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung und der „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ zu wählen. Die „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ ermöglicht Unternehmen wesentlich mehr Handlungsspielraum.

Um den Arztpraxen diese „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ anbieten zu können, hat die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL als eine Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, eine Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen. Diese Kooperation umfasst für den Zeitraum von fünf Jahren:
  • Durchführung einer Motivations- und Informationsmaßnahme (6 Lehreinheiten zu je 45 Min.) durch die Akademie für medizinische Fortbildung als Grundlage zur Teilnahme an der alternativen Betreuung
  • Bereitstellung einer Liste von Betriebs- und Arbeitsmedizinern, die für anlassbezogene Betreuungen zur Verfügung stehen
  • Die Inanspruchnahme einer Telefonhotline zu arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragen.


Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte


Tags
Unternehmermodell; BUS-Projekt; Betriebsmedizin; Grundschulung; Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung; Erstschulung; Arbeitsschutz, Arbeitsschutz in der Praxis

Dokumente

BuS-Grundschulung_Oktober2024.pdf
Teilnahmeerklärung-BuS.pdf