Termin
Do,
07.11.2024 14:00 -
18:30 Uhr
Fr,
08.11.2024 09:00 -
16:15 Uhr
Sa,
09.11.2024 09:00 -
15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Virtuelle Präsenz/Webinar
über die Internetlernplattform ILIAS
Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit
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625,00 €
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Mitglied der Akademie
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695,00 €
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Nichtmitglied der Akademie
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795,00 €
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Fortbildungspunkte
40 Punkte, Kategorie K
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Karin Anne Hameister
Dr. med. Holger Petri
Anzahl der verfügbaren Plätze
12
Kontakt
Falk Schröder
![](./style/aekwl/icons/i_tel.gif)
Telefon 0251 929 2240
falk.schroeder@aekwl.de
Blended-Learning-Seminar "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Inhalt
Das Curriculum Entwicklungs- und Sozialpädiatrie der Bundesärztekammer richtet sich vorwiegend an Kinder- und Jugendärzte mit Tätigkeit in der eigenen Praxis oder im Öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie an Ärzte in Weiterbildung. Der Inhalt des Curriculums vertieft die in der Weiterbildungsordnung für die allgemeine Pädiatrie vorgesehenen Aspekte zur Entwicklungs- und Sozialpädiatrie.
Kinder- und Jugendärzte benötigen für die Abrechnung der zum 1. Januar 2015 in den EBM aufgenommenen GOP 04356 eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dafür müssen sie eine sozialpädiatrische Qualifikation gem. dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der Bundesärztekammer von mindestens 40 UE vorweisen. Alternativ ist eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten - auch im Rahmen der Weiterbildungszeit - in einem Sozialpädiatrischen Zentrum beziehungsweise in einer interdisziplinären Frühförderstelle anerkannt.
Inhalte der eLearningphase (insgesamt 10 UE):
1. Variabilität der normalen Entwicklung
2. Mehrdimensionale Bereichsdiagnostik und Behandlung in der Sozialpädiatrie
3. Psychosoziale Kontextfaktoren und Inklusion
4. Motorische Entwicklung und ihre Störungen, Zerebralparese
5. Sprachentwicklung und ihre Störungen
6. Prinzipien der Entwicklungsunterstützung
7. Kognition und Intelligenz - Geistige Behinderung
8. Vorgehensweise bei einzelnen Diagnosen am Beispiel FASD
9. Stationäre und ambulante Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen am Beispiel SHT
10. Kindeswohl-Gefährdung, Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Trauma, familiäre Krisen und Belastungssituationen
Inhalte der virtuellen Präsenzphase / des Webinars (insgesamt 20 UE):
1. Variabilität der normalen Entwicklung, Entwicklungsaufgaben
2. MBS - die Mehrdimensionale Bereichsdiagnostik und Behandlung in der Sozialpädiatrie - Entwicklungsbeurteilung in der Praxis im 3-Stufen-Konzept
3. Prinzipien der Entwicklungsunterstützung
4. Psychosoziale Kontextfaktoren und Inklusion
5. Migration und Transkulturelle Pädiatrie
6. Kognition und Intelligenz; Geistige Behinderung
7. Motorische Entwicklung und ihre Störungen; Zerebralparese
8. Sprachentwicklung und ihre Störungen
9. Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
10. Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder (schwerer und mehrfacher) Behinderung
11. Öffentlicher Kinder- und Jugendgesundheitsdienst KJGD
12. Familie; familiäre Krisen- und Belastungssituationen
13. Sozial-emotionale Entwicklung und ihre Störungen
14. Sozialpädiatrische Aspekte des Jugendalters
15. Vorgehensweise bei einzelnen Diagnosen
16. Ambulante und stationäre Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
17. Kindeswohl-Gefährdung: Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, Trauma
18. Psychoedukation und Psychotherapie
Zielgruppe
siehe Inhalt
Hinweis
Das Curriculum Entwicklungs- und Sozialpädiatrie der Bundesärztekammer richtet sich vorwiegend an Kinder- und Jugendärzte mit Tätigkeit in der eigenen Praxis oder im Öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie an Ärzte in Weiterbildung. Der Inhalt des Curriculums vertieft die in der Weiterbildungsordnung für die allgemeine Pädiatrie vorgesehenen Aspekte zur Entwicklungs- und Sozialpädiatrie.
Mit dieser Fortbildungsveranstaltung wird nur der 30 UE umfassende Theorieteil abgedeckt. Die 10 Zeitstunden umfassende Hospitation muss gesondert nachgewiesen/gebucht werden. Die Hospitationsstätte ist grundsätzlich frei wählbar. Auf Wunsch kann eine Übersicht über Hospitationsstätten im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe bereitgestellt werden. Angehörige der ÄKWL melden Ihre Hospitation bitte bei der Akademie gesondert an, da die ÄKWL in ihrem Kammerbereich nach Abschluss des theoretischen Teils und der Hospitation ein ankündigungsfähiges Zertifikat vergibt.
Tags
SPZ; Entwicklungsstörungen