Termin
So,
28.04.2024 09:00 -
16:45 Uhr
Mo,
29.04.2024 09:00 -
16:45 Uhr
Di,
30.04.2024 09:00 -
16:45 Uhr
Mi,
01.05.2024 09:00 -
16:45 Uhr
Do,
02.05.2024 09:00 -
16:45 Uhr
Fr,
03.05.2024 09:00 -
15:30 Uhr
Veranstaltungsort
Kath. Gemeindehaus Maria Meeresstern
Kirchstr. 19
26757 Borkum
Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit
|
1535,00 €
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Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung
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1770,00 €
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Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung
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1990,00 €
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Fortbildungspunkte
73 Punkte, Kategorie K
Wissenschaftliche Leitung
Ute Bluhm-Dietsche
Dr. med. Thomas Haag
Anzahl der verfügbaren Plätze
23
Kontakt
Petra Pöttker

Telefon 0251 929 2235
petra.poettker@aekwl.de
Psychotherapie der Traumafolgestörungen gem. Curriculum der BÄK (63 UE)
Inhalt
Belastende Lebensereignisse sind Bestandteil des menschlichen Daseins. Das Erleben von Traumata wie Unfälle, Gewalt, Missbrauch, Naturkatastrophen, Kriegseinsätze oder Flucht können zu großem psychischem Leiden führen und in Traumafolgestörungen münden. Um Patientinnen und Patienten mit Traumafolgestörungen angemessen zu versorgen, bedarf es umfassender gesicherter Kenntnisse in der Psychotraumatologie und in der Psychotherapie von Traumafolgestörungen. Zur psychotherapeutischen Kompetenz gehören u. a. die Realisierung einer adäquaten therapeutischen Haltung, die professionelle Gestaltung einer therapeutischen Arbeitsbeziehung, die Durchdringung der Komplexität der Traumafolgen einer Patientin bzw. eines Patienten, die Berücksichtigung des Umfeldes und der Ressourcen sowie die fachkundige Anwendung einer Behandlungsmethode. Das vorliegende Curriculum bietet eine am aktuellen Stand der Psychotherapieforschung, Expertenempfehlungen und den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung orientierte Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung und für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten an, die es ermöglicht, vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen systematisch aufzufrischen und weiter zu vertiefen.
Hinweise
EMDR (min. 27 UE) / Supervision (min. 10 UE)
Zur vollständigen Erbringung aller Inhalte des Curriculums „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ der BÄK sind zusätzlich ein EMDR-Kurs von min. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang von min. 10 UE nachzuweisen.
Das Curriculum der BÄK sieht zu den Supervisionen folgendes vor:
Als Mindestvorgabe werden insgesamt 40 Behandlungsstunden bei 6 Fällen unter kontinuierlicher Supervision von mindestens 10 UE gefordert. 6 Fälle sind für das Abschlusskolloquium zu dokumentieren, 2 davon werden im Kolloquium besprochen.
- Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Kriseninterventionen
- Behandlung der Non-Komplexen PTBS
- Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen
- Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik
- Selbsterfahrung und Psychohygiene
Abschlusskolloquium – Münster
Kollegiales Fachgespräch (30 min.) - Anmeldung nach Abschluss aller Module möglich
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte (*siehe Voraussetzung)
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten
Voraussetzung
Kenntnisse in der Psychotraumatologie
Die Kenntnisse können über die Curriculare Fortbildung „Psychotraumatologie“ gem. Curriculum der BÄK (40 UE) oder über eine äquivalente Fortbildung nachgewiesen werden (Nachweis ist mit der Anmeldung vorzulegen).
*Ärztinnen und Ärzte mit der Gebiets- bzw. Zusatzbezeichnung
Psychotherapeutische Medizin
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie
oder der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten
Hinweis
Anreise: Samstag, 27. April 2024
Das Curriculum bietet für die in der vertragsärztlichen Versorgung psychotherapeutisch tätigen Fachärztinnen und Fachärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten die Möglichkeit, die gemäß Psychotherapie-Vereinbarung geforderte Qualifikation zur Durchführung von EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren sowie die Strukturvoraussetzungen für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu erfüllen.
Die curriculare Fortbildung schließt für Mitglieder der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit einem ankündigungsfähigen Zertifikat "Psychotherapie der Traumafolgestörungen" ab. Teilnehmende aus anderen Kammerbereichen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Termine der Webinare (12 UE) und des Abschlusskolloquiums werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
eLearningzeiten
30. März bis 27. April 2024
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
EMDR (min. 27 UE) / Supervision (min. 10 UE)
Zur vollständigen Erbringung aller Inhalte des Curriculums „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ der BÄK sind zusätzlich ein EMDR-Kurs von min. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang von min. 10 UE nachzuweisen.
Das Curriculum der BÄK sieht zu den Supervisionen folgendes vor:
Als Mindestvorgabe werden insgesamt 40 Behandlungsstunden bei 6 Fällen unter kontinuierlicher Supervision von mindestens 10 Stunden gefordert. 6 Fälle sind für das Abschlusskolloquium zu dokumentieren, 2 davon werden im Kolloquium besprochen.
Referenten
Ute Jutta Bluhm-Dietsche