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Wochentag Veranstaltungsort Thema Zielgruppe Frei Verfügbarkeit Details
  07.05.2022 Samstag Borkum Absage - NAWL - Der psychiatrische Notfall [NT4]

für Ärzte/innen, Psychologische Psychotherapeuten/innen und Interessierte

33
Termin
Sa, 07.05.2022 13:30 - 17:30 Uhr

Veranstaltungsort

Kath. Kirchengemeinde Kirchsaal
Kirchstr. 17
26757 Borkum

Teilnehmergebühren

Arbeitslos/Elternzeit 135,00 €
Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 165,00 €
Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 195,00 €

Fortbildungspunkte
6 Punkte, Kategorie C

Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Stefan Streitz

Anzahl der verfügbaren Plätze
33

Kontakt
Petra Pöttker
 Telefon 0251 929 2235
 poettker@aekwl.de


(NFWL-) Der psychiatrische Notfall - Notfallpsychiatrie unter Berücksichtigung der Pandemie-Folgen

Inhalt
  • Krankheitsbilder aus der psychiatrischen Akut-Notfallversorgung
  • Ambulante Notfallpsychiatrie unter Berücksichtigung der Pandemie-/Lockdown-Folgen auf psychiatrische Krankheiten
    • Zwangs– und Angststörungen
    • Depressionen
    • Psychosen
  • Psychiatrische Medikamente
  • Suizidalität im psychiatrischen Alltag
  • Geschlossene Unterbringung per PsychKG (Zwangsbehandlung)
  • Krisensituationen im Dienstalltag
  • “Der besondere Fall“ (3 Kasuistiken)
  • Zum Vergleich: Das ambulante psychiatrische Notfallversorgungssystem (der Krisendienst) in den Niederlanden
  • Abschlussdiskussion „Alles kann gefragt werden“


Zielgruppe

für Ärzte/innen, Psychologische Psychotherapeuten/innen und Interessierte



Sonstiges

Bitte beachten Sie: Die 76. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum findet unter 2G-Bedingungen statt. Es können somit nur Personen teilnehmen, die vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft und/oder bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten nach Infektion genesen sind. Ein entsprechender Nachweis ist vor Ort zu erbringen.

Wir behalten uns vor, die Maßnahmen je nach Entwicklung der Inzidenzzahlen und Hospitalisierungsraten von 2G auf 2G-plus zu verschärfen.

Anrechenbar mit 6 Punkten auf die gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW geforderte Notarztfortbildung.