Termin
So,
08.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Mo,
09.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Di,
10.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Mi,
11.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Do,
12.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Fr,
13.05.2022 09:00 -
17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Kath. Gemeindehaus Maria Meeresstern
Kirchstr. 19
26757 Borkum
Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit
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850,00 €
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Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung
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925,00 €
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Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung
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995,00 €
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Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Dipl.-Psych. Thomas Frittrang
Anzahl der verfügbaren Plätze
25
Kontakt
Hendrik Petermann
Telefon 0251 929 2203
hendrik.petermann@aekwl.de
Psychotherapie - verhaltenstherapeutisch - Verhaltenstherapeutische Gruppentherapie [WB 8]
Inhalt
Neben der Vermittlung von sozialpsychologischen und lerntheoretischen Grundlagen verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie werden verschiedene störungsbezogene und störungsübergreifende verhaltenstherapeutische Gruppentherapiekonzepte vorgestellt.
Der Kurs beinhaltet viele praktische Übungsmöglichkeiten.
Die Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Teilnahme an Rollenspielen zur Rekapitulation von störungsbezogenen Problemstellungen aus der Perspektive von Patienten wird hierbei vorausgesetzt. Die Teilnehmer/innen sollen Basisfertigkeiten sowie Fähigkeiten zur Leitung verhaltenstherapeutischer Gruppentherapien erwerben und lernen, gruppentherapeutische Prozesse mit Hilfe bewährter Interventionen zu steuern. Auch „schwierige“ Gruppensituationen im therapeutischen Alltag sollen behandelt werden.
Geplante Gruppentherapieverfahren:
- Kognitive Verhaltenstherapie in der Gruppe für Menschen mit monopolarer und bipolarer affektiver
- Störung Depression (nach Hautzinger, Meyer & Hautzinger)
- Sozial-Emotionales Training als gruppentherapeutisches Verfahren bei Psychose und Suchtpatienten (SET nach Frittrang)
- Störungsbezogene Psychoedukation bei Psychose, affektiven Störungen und Sucht
- Gruppentherapie bei Borderline-Persönlichkeitsstörung (DBT-Skills-Training nach Linehan, Bohus & Wolf)
- Gruppentraining sozialer Kompetenz (GSK nach Hinsch & Pfingsten)
Geplante Lernziele:
- Wissen um Indikationsstellung, kurative Wirkfaktoren und hilfreichen Gruppenregeln verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie
- Vermittlung von Techniken der Gruppenleitung - Erkennen und Gestalten von Gruppenklima und gruppendynamischen Phänomenen, Entfaltung und Strukturierung von Gruppenprozessen
- Kennenlernen von störungsbezogenen und störungsübergreifenden verhaltenstherapeutischen Gruppeninterventionsverfahren
- Sensibilisierung der Wahrnehmungsfähigkeit des eigenen und fremden Verhaltens durch Übungen zu Wahrnehmung und Ausdruck von Emotionen
- Vermittlung problemlöseorientierter sozialkommunikativer Handlungsstrategien
- Verdeutlichen gruppentherapeutischer Optionen zur Förderung integrierender Krankheitsverarbeitung durch Übungen zum Umgang mit erkrankungsbezogenen Fragen und Reaktionen in der sozialen Umgebung
WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG/REFERENTENDr. med. Dipl.-Psych.
Thomas Frittrang, Albstadt, FA für Psychiatrie und Psychotherapie, ZB Forensiche Psychitarie, ZB Rehabilitationswesen, ZB Suchtmedizinische Grundversorgung, Stellv. Ärztlicher Direktor und ltd. Psychologischer Psychotherapeut der Akutklinik Albstadt
Zielgruppe
Ärzte_innen in Weiterbildung und psychiatrisch, psychosomatisch und psychotherapeutisch tätige Ärzte_innen und Psychologische Psychotherapeuten_innen.
Sonstiges
Dieser Kurs ist als Baustein im Rahmen der in § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 5 der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Anforderungen
anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der verhaltenstherapeutischen Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik.
Hinweis
Bitte beachten Sie: Die 76. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum findet unter 2G-Bedingungen statt. Es können somit nur Personen teilnehmen, die vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft und/oder bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten nach Infektion genesen sind. Ein entsprechender Nachweis ist vor Ort zu erbringen.
Wir behalten uns vor, die Maßnahmen je nach Entwicklung der Inzidenzzahlen und Hospitalisierungsraten von 2G auf 2G-plus zu verschärfen.