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  Datum
Wochentag Veranstaltungsort Thema Zielgruppe Frei Verfügbarkeit Details
  13.05.2020 Mittwoch Rheine Motivations- und Informationsschulung - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - Grundschulung - Umbuchung auf Mittwoch, 09.09.2020
für niedergelassene Ärzte_innen
19
Termin
Mi, 13.05.2020 14:00 - 19:00 Uhr

Veranstaltungsort

Hotel Lücke
Heiliggeistplatz 1A
48431 Rheine

Teilnehmergebühren

Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 499,00 €
Nichtmitglieder der Akademie für medizinische Fortbildung 549,00 €

Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. med. Peter Czeschinski
Thomas Kipp
Dipl.-Ing. Michael Rausch
Dr. med. Christoph Saße

Anzahl der verfügbaren Plätze
19

Kontakt
Anja Huster
 Telefon 0251 929 2202
 huster@aekwl.de


Motivations- und Informationsschulung - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - Grundschulung

Inhalt

Arbeitsmedizin (3 Lehreinheiten zu je 45 Minuten)
  • Bedeutung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
  • Einführung in die Arbeitsschutznormen
  • Verantwortung des Unternehmers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Belastungen/Gefährdungen am Arbeitsplatz allgemein und daraus abgeleitete grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Typische Belastungen/Gefährdungen und daraus abgeleitete spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Berufsbilder und Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
  • Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung
  • Umgang mit Schulungsunterlagen/Medien

Sicherheitstechnik (3 Lehreinheiten zu je 45 Minuten)
  • Gefährdungsbeurteilung/Fallbeispiele
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Brandschutz/Brandbekämpfung
  • Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und -stoffe


Ziele

Die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Mit der DGUV Vorschrift 2 besteht für Arztpraxen mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit, zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung und der „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ zu wählen. Die „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ ermöglicht Unternehmen wesentlich mehr Handlungsspielraum.

Um den Arztpraxen diese „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ anbieten zu können, hat die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL als eine Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, eine Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen. Diese Kooperation umfasst für den Zeitraum von fünf Jahren:
  • Durchführung einer Motivations- und Informationsmaßnahme (6 Lehreinheiten zu je 45 Min.) durch die Akademie für medizinische Fortbildung als Grundlage zur Teilnahme an der alternativen Betreuung
  • Bereitstellung einer Liste von Betriebs- und Arbeitsmedizinern, die für anlassbezogene Betreuungen zur Verfügung stehen
  • Die Inanspruchnahme einer Telefonhotline zu arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragen.


Zielgruppe

für niedergelassene Ärzte_innen

Sonstiges

Die Alternativbetreuung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer/die Unternehmerin selbst für den Arbeits-und Gesundheitsschutz in der Praxis sorgt. In diesem Zusammenhang führt er/sie die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren selbstständig durch. Im Gegensatz zu den anderen Betreuungsmodellen ist der Unternehmer bei der Alternativbetreuung nicht verpflichtet, Dritte in den Arbeitsschutz mit einzubeziehen. Nur bei besonderen Anlässen und zur Durchführung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist auch weiterhin das Hinzuziehen eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Alle Unternehmer, die sich für die Alternativbetreuung entscheiden, müssen dieses zunächst durch die Teilnahmeerklärung der Ärztekammer schriftlich erklären und sind dann verpflichtet, an einer 6 Lerneinheiten umfassenden Motivations- und Informationsveranstaltung teilzunehmen. Bis zum Absolvieren der Veranstaltung unterliegt die Arztpraxis der Regelbetreuung. Nach der Teilnahme an der Motivations- und Informationsveranstaltung gilt die Praxis im Sinne der DGUV Vorschrift 2 als betreut.
Bis zum Ablauf der 5-jährigen Frist müssen die Teilnehmer/innen der Alternativen Betreuung an einer 6 Lerneinheiten umfassenden Aufbauschulung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Aufbauschulung unterliegt der Unternehmer/die Unternehmerin wieder der Regelbetreuung.
Weitere Informationen zur Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Betreuung) finden Sie unter folgendem Link: http://bit.ly/1G6bnJD

In der Teilnehmergebühr sind Verpflegung, Schulungsunterlagen und die Nutzung der Telefonhotline des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienstes des UKM für die Dauer von fünf Jahren enthalten.