Termin
Sa,
12.10.2024 09:00 -
16:30 Uhr
So,
13.10.2024 09:00 -
16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Agora Hotel am Aasee
Bismarckallee 5
48151 Münster
Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit
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435,00 €
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Praxisinhabende Mitglied der Akademie
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499,00 €
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Praxisinhabende Nichtmitglied der Akademie
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575,00 €
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Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Julia Grannemann
Anzahl der verfügbaren Plätze
45
Kontakt
Sandra Waldhoff

Telefon 0251 929 2224
sandra.waldhoff@aekwl.de
Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz
Inhalt
Für Medizinische Fachangestellte (MFA) existiert, über den Tätigkeitsbereich gemäß Ausbildungsordnung hinaus, ein mittlerweile vielfältiges Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot. Durch das Übernehmen von delegierbaren Leistungen in der ambulanten Praxis entlasten sie den Hausarzt bei der Sicherstellung einer umfassenden Patientenbetreuung.
Um auf Notfallsituationen kompetent reagieren zu können ist es notwendig, über ausgewählte pathophysiologische Kenntnisse zu verfügen.
Themen
- Notfallsituationen
- Notfallmaßnahmen bei vaskulären Erkrankungen einleiten
- Notfallmaßnahmen bei Stoffwechselerkrankungen einleiten
- Hypoglykämie bei Diabetes
- Diabetisches Koma
- Exsikkose
- In Notfällen bei abdominellen Erkrankungen angemessen handeln
- Magen-Darmblutung, Magenperforation
- Ileus
- Peritonitis
- Appendizitis
- Bei traumatologischen Erkrankungen angemessen handeln
- Notfallmanagement
- Rahmenbedingungen sicherstellen und Einsatz koordinieren
- Aufgabenbereiche
- Verantwortung für Notfallmedikamente und -geräte übernehmen
- Notfallmedikamentenbestand
- Inhalt des Notfallkoffers
Ziele
Bestandteile dieses Fortbildungsseminars zum Erwerb der erweiterten Notfallkompetenz sind die theoretische Vermittlung von Inhalten zu lebensbedrohlichen Erkrankungen, der Traumatologie und sonstigen Notfällen sowie das Erkennen und Ergreifen von Erstversorgungsmaßnahmen bis zur Übergabe des Patienten an den Rettungsdienst.
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Hinweis
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
In § 7 der Delegationsvereinbarung (Anlage8 BMV – Ä) sind die Anforderungen an die Zusatzqualifikation „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa) bzw. Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) geregelt. § 7 Abs. 5 der Delegationsvereinbarung beinhaltet die Anforderungen an die Kenntnisse im „Notfallmanagement“.„Die Fortbildung im Notfallmanagement umfasst mindestens 20 Stunden inkl. Praktischer Übungen. Sie zielt insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen. Die Fortbildung ist alle drei Jahre zu wiederholen.“ Die Fortbildung "Notfälle in der Praxis - Cardiopulmonale Reanimation" ist mit 4 UE darauf anrechenbar.
Die Inhalte des Anhanges 2 der BGG/GUV-G 948 laut DGUV Vorschrift 1, sind berücksichtigt. ((3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von drei Jahren fortgebildet werden.)
Förderungsmöglichkeit:
bildungsscheck.nrw.de
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Veranstaltung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Tags
MFA; EVA; NäPa; hausärztlich; fachärztlich; Entlastende Versorgungsassistentin; Delegation
Referenten
Jens Blinde
Christian Franke
Dennis Pepping