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Wochentag Veranstaltungsort Thema Zielgruppe Frei Verfügbarkeit Details
  09.05.2022 Montag ABGESAGT - Patientenverfügung / Patientenrechtegesetz [FS 9] Ärzte_innen 24
Termin
Mo, 09.05.2022 13:30 - 17:30 Uhr

Veranstaltungsort





Teilnehmergebühren

Arbeitslos/Elternzeit 385,00 €
Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 449,00 €
Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung 515,00 €

Fortbildungspunkte
6 Punkte, Kategorie C

Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Doris Dorsel

Anzahl der verfügbaren Plätze
24

Kontakt
Lisa Lenzen
 Telefon 0251 929 2209
 lisa.lenzen@aekwl.de


ABGESAGT - Patientenverfügung / Patientenrechtegesetz [FS 9]

Inhalt
Einblicke in das Medizinrecht – Buch mit 7 Siegeln oder aus der Praxis für die Praxis?

Nachdem die Patientenverfügung bereits 2009 als neues Vorsorgeinstrument in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt wurde, kann die gesundheitliche Vorsorgeplanung in Deutschland als weitgehend etabliert gelten. Dennoch lässt die komplexe Rechtslage vielfach Fragen offen und Unsicherheiten bestehen. Um ein rechtssicheres Vorgehen gewährleisten zu können, werden die rechtlichen Grundlagen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dargestellt und ihre Bedeutung im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Grundsatzurteile erläutert:

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
  • Art. 1) Patientenverfügung / Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens / Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht / Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
  • Art. 2) Verfahren in Fällen der Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
Abschließend soll die ärztliche Beratung zur Patientenverfügung wie auch deren Umsetzung in Klinik und Praxis anhand von Fallbeispielen vertieft werden.

Patientenrechtegesetz
Während das „Patientenverfügungsgesetz“ als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden darf, gilt dies für das sog. Patientenrechtegesetz von 2013 nicht in gleichem Maße. Erstmals wurden die Patientenrechte, die bis dahin in verschiedenen Gesetzen geregelt waren, zusammengeführt und damit auch für juristische Laien im Gesamtkontext ersichtlich.
Darüber hinaus wurden Änderungen im Arzthaftungsrecht kodifiziert, wie an Beispielen erläutert wird.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten 
Änderung des BGB: Behandlungsvertrag und -verhältnis / Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten / Einwilligung / Aufklärungspflichten / Dokumentation der
Behandlung / Einsichtnahme in die Patientenakte / Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler 

- Weitere Änderungen ergaben sich u. a. für das SGB V sowie die Bundesärzteordnung.
Inwieweit die Zielsetzung erreicht wurde, neben der Festschreibung von Patientenrechten in einem Gesetz mehr Transparenz für Patienten_innen zu gewinnen und ihre Rechte zu stärken, wird kontrovers diskutiert und soll anhand von Erfahrungen der Teilnehmer_innen besprochen werden.

Zielgruppe
Ärzte_innen

Sonstiges

Bitte beachten Sie: Die 76. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum findet unter 2G-Bedingungen statt. Es können somit nur Personen teilnehmen, die vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft und/oder bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten nach Infektion genesen sind. Ein entsprechender Nachweis ist vor Ort zu erbringen.

Wir behalten uns vor, die Maßnahmen je nach Entwicklung der Inzidenzzahlen und Hospitalisierungsraten von 2G auf 2G-plus zu verschärfen.