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  Datum
Wochentag Veranstaltungsort Thema Zielgruppe Frei Verfügbarkeit Details
  28.11. - 03.04.2027 Samstag/
Samstag
Münster Ambulante Anästhesie
Medizinische Fachangestellte und Angehöriger anderer Medizinischer Fachberufe
11
Termin
Sa, 28.11.2026 09:00 - 18:00 Uhr
So, 29.11.2026 09:00 - 16:30 Uhr
Sa, 23.01.2027 09:00 - 18:00 Uhr
So, 24.01.2027 09:00 - 15:30 Uhr
Sa, 06.03.2027 09:00 - 16:15 Uhr
Sa, 20.03.2027 09:00 - 18:00 Uhr
Sa, 03.04.2027 09:00 - 18:00 Uhr

Veranstaltungsort

Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Teilnehmergebühren

Arbeitslos/Elternzeit 1569,00 €
Arbeitslos/Elternzeit nur Anästhesiemodule 479,00 €
Mitglied der Akademie 1849,00 €
Praxisinhabende Mitglied der Akademie 1849,00 €
Praxisinhabende Mitglied der Akademie nur Anästhesiemodule 559,00 €
Praxisinhabende Nichtmitglied der Akademie 2129,00 €
Praxisinhabende Nichtmitglied der Akademie nur Anästhesiemodule 639,00 €
VMF-Mitglied 1849,00 €
VMF-Mitglied nur Anästhesiemodule 559,00 €

Anzahl der verfügbaren Plätze
11

Kontakt
Martin Jacke
 Telefon 0251 929 2216
 martin.jacke@aekwl.de


Spezialisierungsqualifikation Ambulante Anästhesie gemäß dem 90 UE umfassenden Curriculum der Bundesärztekammer

Inhalt

Die stetige Zunahme und die sich fortlaufend ausweitenden Möglichkeiten des ambulanten Operierens haben die Entwicklung moderner Anästhesietechniken und –verfahren, neuer Instrumente und Monitoringverfahren befördert. Anstehende Veränderungen im Gesundheits-wesen werden dazu führen, dass zunehmend mehr operative Eingriffe ambulant erfolgen, so dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in ambulant operierenden Einrichtungen deutlich steigen wird.

 

Das Musterfortbildungscurriculum „Ambulante Anästhesie“ der Bundesärztekammer wurde 2024 neu eingeführt und hat viele gemeinsame Module mit dem Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Operieren“.

 

Die Module 1-4 sowie 7 und 8 entsprechen inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum „Ambulante Operieren“ für MFA und sind wechselseitig anrechnungsfähig.
 
 
Themen
 
Modul 1 
Rechtliche Grundlagen
 
Modul 2 
Medizinische und strukturelle Grundlagen
 
Modul 3 
Perioperatives Management
 
Modul 4 
Infektionsprophylaxe
 
Modul 5 
Medizinprodukte in der Anästhesie
 
Modul 6
Kinder-Anästhesie
 
Modul 7
Umgang mit Patienten und Angehörigen

Modul 8 
Patientenbeobachtung

Modul 9
Best Practice

Modul 10 (muss gesondert absolviert werden, siehe unter „Hinweis“)
Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der Bundesärztekammer siehe Hinweis


Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte und Angehöriger anderer Medizinischer Fachberufe


Voraussetzung

Die Teilnahme an der curricularen Fortbildung „Ambulante Anästhesie“ setzt eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung voraus.



Hinweis
Die Fortbildungsinhalte sind vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/ in für ambulante medizinische Versorgung“.
 
Die Module 1-4 sowie 7 und 8 entsprechen inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum "Ambulantes Operieren" für MFA und sind wechselseitig anrechnungsfähig.

Das Curriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ (24 UE) der Bundesärztekammer muss gesondert nachgewiesen werden und ist nicht Bestandteil dieses Fortbildungskurses.

Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet dieses Curriculum regelmäßig an.

 

Förderungsmöglichkeit:
  • Bildungsscheck 2.0


eLearningzeiten
26.10. bis 15.11.2026
02.01. bis 18.01.2027


Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums das Zertifikat "Ambulante Anästhesie" aus.


Tags
MFA; Modul; Wahlteil; Fachwirt; Fachwirtin; Spezialisierungsqualifikation; Bundesärztekammer; Delegation; OP; Qualitätssicherungsvereinbarung; § 4 Abs. 1; Qualitätssicherung